Schul- und Hausordnung
Das Zusammenleben in der Schule gelingt nur, wenn wir uns im Sinne unseres Leitbildes
- respektieren,
- Mitverantwortung zeigen,
- gegenseitig Rücksicht nehmen beim Sport, beim Bäcker und an der Bushaltestelle,
- uns kameradschaftlich und höflich verhalten,
- Toleranz für andere aufbringen,
- Gewalt vermeiden,
- das Eigentum anderer achten,
- jede Art von Mobbing unterlassen.
1. Aufsichtspflicht der Schule
1.1. Ich nehme als Schulweg stets die kürzeste bzw. sicherste Strecke.
1.2. Außerhalb des Schulgeländes folge ich den Anweisungen der begleitenden Lehrerinnen und Lehrer.
1.3. Vor Unterrichtsbeginn begebe ich mich in die Aula. Ich sitze nicht auf der Treppe, da dies die Mitschüler behindert, die Unfallgefahr erhöht und den Fluchtweg versperrt.
1.4. Nach dem ersten Läuten um 7.35 Uhr gehe ich in meinen Unterrichtsraum und bereite mich auf die 1. Unterrichtsstunde vor. Zu Unterrichtsbeginn um 7.45 Uhr setze ich mich auf meinen Platz und warte auf die Lehrkraft.
1.5. Ich weiß, dass ich ohne Genehmigung eines Lehrers das Schulgelände nicht verlassen darf. Meine Eltern können eine Erklärung unterschreiben, die mir erlaubt, in den Mittagspausen oder während der Wartezeiten vor der Heimfahrt Besorgungen zu machen.
1.6. Bei einem Unfall auf dem Schulweg, im Schulbereich sowie bei Schulveranstaltungen muss ich aus versicherungsrechtlichen Gründen umgehend eine Lehrkraft oder das Sekretariat informieren.
1.7. Ich stelle mein Fahrzeug in den dafür vorgesehenen Zonen ab. Auf dem Schulgelände und dem Dr.-Fritz-Schmitt-Ring halte ich Schrittgeschwindigkeit ein.
1.8. Wenn ich Freunde und Bekannte habe, die nicht an der ABR sind, weise ich sie darauf hin, dass sie sich im Sekretariat, bei der Schulleitung oder einer Lehrkraft anmelden müssen.
2. Pausen- und Klassenzimmerordnung
2.1. Ich bin verantwortlich für die Sauberkeit an meinem Arbeitsplatz und mitverantwortlich für die Ordnung in den Unterrichtsräumen, im Schulhaus, auf den Toiletten und auf dem Schulgelände.
2.2. Ich gehe sorgfältig mit schulischem Eigentum um. Ich weiß, dass bei mutwilligen oder grob fahrlässigen Beschädigungen auch meine Eltern haften. Ich melde Schäden sofort einer Lehrkraft, dem Hausmeister oder im Sekretariat.
2.3. In den Pausen möchte ich mich erholen. Dies kann ich bei gutem Wetter am besten, wenn ich den Pausenhof aufsuche. Als Pausengelände gelten der Schulhof und der Rundweg.
2.4. Nur in Ausnahmefällen gehe ich zum Lehrerzimmer, um eine Lehrkraft zu sprechen.
2.5. In den kleinen Pausen richte ich die Arbeitsmaterialien für die nächste Stunde und setze mich nach dem Läuten an meinen Platz.
2.6. Als Mitglied des Schulhofdienstes habe ich folgende Aufgaben: Säuberung der Aulen und der Toiletten sowie des Schulhofs von Unrat mit Hilfe der Greifzangen. Nach spätestens 15 Minuten (10.40 Uhr) bin ich wieder im Unterricht.
2.7. Wenn ich zum Ordnungsdienst in meiner Klasse eingeteilt bin, erledige ich meine Aufgaben sorgfältig. Die Ordnungsdienste werden durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer in Absprache mit meiner Klasse festgelegt und namentlich in die dafür vorgesehenen Listen eingetragen und im Klassenzimmer ausgehängt.
2.8. In der Mittagspause darf ich mich im Klassenzimmer oder einem meiner Klasse zugewiesenen Raum aufhalten.
2.9. Getränke vom Heißgetränkeautomaten darf ich nur in der neuen Aula verzehren; die Becher entsorge ich sachgerecht.
3. Verbote
3.1. Handy, MP3-Player usw. darf ich in der Schule nicht benutzen; ich muss sie ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahren.
3.2. Ich kaue keinen Kaugummi.
3.3. Ich weiß, dass Schule und Schulgelände rauchfreie Zonen sind. Die Lehrkraft entscheidet in der jeweiligen Situation über die Konsequenz.
4. Aufgaben der Lehrkräfte
Als Erziehungsberechtigte sind die Lehrkräfte gegenüber allen Schülerinnen und Schülern des Schulzentrums weisungsberechtigt. Das gleiche gilt für die Lehrkräfte der anderen Schulen.
4.1. Die Lehrkräfte beginnen den Unterricht pünktlich. Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Klassenzimmer, erkundigt sich einer der Klassensprecher im Lehrerzimmer oder bei der Schulleitung nach dem Grund.
4.2. Bei Unterrichtsstörungen wenden die Lehrkräfte in der Regel die Trainingsraum-Methode (Arizona-Modell) an. Dabei entscheiden sich Störenfriede nach der 2. Frage für das Verlassen des Klassenzimmers und suchen den Arizona-Raum auf. Dieser dient auch als Aufenthaltsort bei Verweis aus dem Klassenzimmer und bei sonstigen Verhaltensauffälligkeiten.
4.3. Bei Katastrophen und Alarmproben handeln die Lehrkräfte den Alarmplänen entsprechend. Das Wohl der Schülerinnen und Schüler steht an oberster Stelle. Beim Verlassen des Schulgebäudes führen sie das Klassenbuch mit.
5. Unterrichtsversäumnisse
Meine Erziehungsberechtigten und ich wissen, dass Unterrichtsversäumnisse jeder Art möglichst am selben Tag, jedoch spätestens am zweiten Tag, der Schule mit Begründung mitgeteilt werden müssen. Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb 3 Tagen nach der mündlichen Benachrichtigung nachzureichen. Zum Arzt gehe ich in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit.
Diese Schulordnung tritt am 10.12.2012 in Kraft.